Kontenabrufverfahren, Ausräumung eines Irrtums
Freitag, den 27. Juli 2007Schwarzgeld im Koffer?
Gelegentlich höre ich Befürchtungen, dass Finanzbehörden mittels dem Kontenabrufverfahren die Kontostände der Bürger erfragen. Besondere Besorgnis haben einige gut Statuierte und so mancher Sozialtransferempfänger.
Der Irrtum
Finanzämter und Co. können mittels des Verfahrens meine Kontostände abfragen.
Richtig ist
Die Finanzbehörden können mit dem Kontenabrufverfahren abfragen bei welcher Bank man ein Konto oder ein Depot hat. Der Kontostand [...]

