Abgeltungssteuer und Freistellungsaufträge
Sonntag, den 22. Juni 2008Frage: Kann man die Abgeltungssteuer mit Freistellungsaufträgen vermeiden?
Christoph Bayerl, Experte der Freien Finanzberater Allgäu für Kapitalanlagen. www.freieberater.biz
Ja. Auch mit Einführung der Abgeltungssteuer bleibt das System der Möglichkeit mit Freistellungsaufträgen zu arbeiten für jeden Anleger erhalten.
Es darf somit jeder Anleger seinen Anlageinstituten Freistellungsaufträge weiter erteilen. Auch die bisher gestellten Freistellungsaufträge bleiben erhalten.
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