Wie wird der Datendieb bestraft?

Werden Straftaten, die in der Schweiz begangen werden, von der deutschen Bundesregierung belohnt? Offensichtlich hat ein IT-Angestellter einer Schweizer Bankfiliale 1.500 sensible Kundendaten gestohlen.

Vorbei mit dem sicheren Hafen für Anleger?

Datendiebstahl ist eine Straftat

Dieser Vorgang ist nach Artikel 139 des Schweizer Strafgesetzbuchs sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren belegt. Da der Täter das Diebesgut sogar stark finanziell verwerten möchte (Verkauf gegen eine Millionensumme an die Bundesrepublik Deutschland), könnte im äußersten Fall Gewerbsmäßigkeit und somit eine Höchststrafte von bis zu 10 Jahren in Betracht kommen.

Wäre das nicht Grund genug den Datendieb zu verhaften und an die Eidgenossen auszuliefern?

Beides ist eine Schande

Steuerunehrlichkeit tolerieren wir absolut nicht – aber dass sich unser Staat der kriminellen Machenschaft der Hehlerei bedient, führt nur zu noch mehr Verlust an Moral und Anstand.

In Deutschland wird das Leben mieser: Menschen, die mehr Geld haben als andere, hinterziehen Steuern, reiche Banker schreiben sich ihre Rettungsgesetze, Hoteliers erkaufen sich Steuerprivilegien, Pfarrer vergewaltigen Kinder, gute Steuerfahnder werden vom Amtsarzt für blöd erklärt (mehrere Pensionsfälle Mitte Dreißig) und für die erfolglosen Kollegen tritt die Regierung als Diebesgutkäufer auf.

Deutschland braucht eine Besinnung auf Werte und Ehrlichkeit

Deutschland täte eine Rückbesinnung auf moralische Werte in allen Lebensbereichen gut. Auch in finanzieller Hinsicht. Vielleicht sollte man einen Weg finden, die Billionen an Guthaben und Schulden in unserem geografisch schön gelegenen Land wieder in Sichtweite zu führen.

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Bildmaterial: gj

2 Kommentare zu „Wie wird der Datendieb bestraft?“

  1. Markus sagt:

    Tja, natürlich hätte man den Datendieb verhaften und die CD einfach beschlagnahmen können. So hätte man auch nichts dafür bezahlen müssen. Das Problem dabei ist nur, dass das auf die Nachahmer so verdammt abschreckend wirkt ;)

  2. admin sagt:

    Nach Artikel 47 des Bankengesetzes wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bis zu 250.000 CHF bestraft, der gegen das Berufsgeheimnis verstößt.

    In Deutschland gibt es ebenfalls Berufsgeheimnisse und Sanktionen bei Verstoß, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Finanzbeamte….

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