Neue Zahlungsdienstrichtlinie: Vorsicht bei Überweisungen!

Unter dem Stichwort „schnellere Ausführungen Ihrer Zahlungen“ verkaufen Banken ihren Kunden einen erheblichen Nachteil. Was ist passiert?

Banken brauchen nicht mehr die Übereinstimmung beim Namen.

Banken brauchen nicht mehr die Übereinstimmung beim Namen.

Die Europäische Union ist wieder einmal so gütig, etwas einheitlich zu regeln. Beschlossen wurde die EU-Zahlungsdienstrichtlinie, die nun von deutschen Banken zum 31. Oktober 2009 umgesetzt wird.

Das Gute daran sind die Ziele, die man sich aufgestellt hat: Einheitlicher Rechtsrahmen, mehr Transparenz, schnelle Überweisungen und klare Verantwortlichkeiten.

Leider versucht man diese Ziele durch Abflachung der Qualität bei Bankdienstleistungen zu erreichen.

So war es bisher

Bisher erfolgten Überweisungen anhand von Kontonummer, Bankleitzahl und Name. Stimmte eine Angabe nicht, so wurde die Überweisung nicht ausgeführt. Der Bankkunde sah dies auf seinem Kontoauszug und stellte in den meisten Fällen fest, dass er sich einen „Vertipper“ geleistet hatte.

Künftig bekommt ein anderer das Geld

Ab dem 31. Oktober braucht die Bank nicht mehr den Namen zu prüfen. Das Geld wird also zugestellt, wenn es ein Konto unter der angegebenen Nummer und Bankleitzahl gibt. Der Name des Geldempfängers spielt keine Rolle mehr.

Man merkt es also nicht mehr, wenn man eine fehlerhafte Überweisung getätigt hat. Auch bemerkt man meist nicht, wenn bei beleghaften Überweisungen sich die Bank beim Eintippen vertan hat.

Gerade bei EU-Überweisungen mit dem 22-stelligen IBAN und dem 10stelligen BIC aus Buchstaben und Zahlen können leicht Fehler passieren. Doch was macht man, wenn man im Nachhinein feststellt, dass das Geld auf ein falsches Konto gegangen ist? Wohl möglich auf ein falsches Auslandskonto? Nichts – denn Überweisungen kann man nicht zurückbuchen lassen.

Man ist darauf angewiesen, das der andere sich meldet oder das Geld zurückschickt. Doch selbst kann man nichts machen, denn man kennt ja noch nicht einmal den Namen des anderen!

Fazit

Man muss künftig sehr aufpassen, wenn man Geld überweist. Mit Erlaubnis von Lastschriften kann man in einigen Fällen den Spies umdrehen, denn hier kann man bis zu 6 Wochen später die Abbuchung stornieren.

Da es sich um eine EU-gesetzliche Regelung handelt, wird ein Widerspruch zu den AGB-Änderungen nicht viel bringen, man zeigt aber damit, dass man mit dieser Verschlechterung nicht einverstanden ist.

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Bildmaterial: Andreas Morlok (pixelio)

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