Europäische Lastschrift: aufgepasst!
Ab dem 2. November gibt es die sogenannte „Europäische Lastschrift“. Der Vorteil liegt darin, dass man Geschäftspartner in allen 27 EU-Staaten sowie der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island eine Vollmacht zum Abbuchen vom Girokonto erteilen kann.
Dies ist sicherlich eine Verbesserung für Menschen, die häufig mit dem Europäischen Ausland zu tun haben. Ob sich der Zahlungsweg der Lastschrift über Grenzen hinweg etabliert, ist allerdings fraglich. Denn der Kontoinhaber hat 8 Wochen Zeit eine Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückbuchen zu lassen.
Lässt ein ausländischer Kunde die Lastschrift zurückbuchen, ist für den Geprellten mit hohen Kosten verbunden, seine Forderung auf einem anderen Weg durchzusetzen.

Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren!
Neue Möglichkeit für Betrüger
Banken prüfen in der Praxis nur in Einzelfällen, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung vorliegt. Mit wenig Aufwand können Kriminelle Abbuchungsaufträge starten. Zwar werden viele Kontoinhaber die unberechtigte Lastschrift zurückbuchen lassen, doch nicht jeder merkt das. Und so wird genug bei den Tätern „hängen bleiben“.
Zudem ist die Strafverfolgung über die nationalen Grenzen hinweg – trotz all den politischen Lippenbekenntnissen – sehr zäh. Bei illegalen Abbuchungsbeträgen unter 100 Euro pro Fall wird es kaum polizeiliche Ermittlungen geben.
Unser Tipp
Da man ein Konto nicht gegen Abbuchungen sperren lassen kann, lautet unser Tipp: Kontoauszüge ab sofort gründlicher prüfen!
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Bildmaterial: Marem (fotolia)