Bank in Haftung nehmen…

Über die Höhe der eigenen Provision aufzuklären, gehört oftmals zu den unangenehmen Tätigkeiten eines Bankers bzw. Anlageberaters, weil gerade hier das Interesse des Verkäufers deutlich wird.

schadensersatz
Fehlende Provisionsaufklärung kann zu Schadensersatz führen.

Das Kreuz im Beratungsprotokoll

In der Praxis wird dieser Punkt so kurz wie möglich gehalten, seit Einführung der verbraucherschutzfreundlichen EU-Richtlinie (MIFID) vor zwei Jahren ist das Kreuz im Beratungsprotokoll wichtig. Dieses häufig vorschnell unterschriebene Beratungsprotokoll, schließlich müssen beim Vertragsabschluss ein halbes Dutzend Unterschriften geleistet werden, dient dem Vermittler später als Beweis für eine hinreichende Aufklärung.

Tipp: Provisionsbescheinigung

Fragen Sie bei jeder Kapitalanlage (dazu zählen ebenfalls Lebensversicherungen) nach der Vergütungsstruktur und lassen Sie sich diese schriftlich aushändigen. Bestehen Sie vor Abschluss der Verträge darauf!

Hat eine Bank oder ein Anlagevermittler ihren Kunden nicht vollständig über die Provisionen informiert und die Anlage erweist sich als Fehlschlag, dann hat der Kunde gute Aussichten entschädigt zu werden. Zu den Provisionen zählen im Übrigen auch die sogenannte Abschlussprovision sowie die Bestandsprovisionen (Kickbacks), die nur zu gerne verschwiegen werden.

Die entscheidende Frage ist, hätte der Kunde die Anlage getätigt, wenn er die Provisionswahrheit gewusst hätte?

bgh
Sitzungsraum des BGH in dem das Urteil verkündet wurde.

Quelle ist das BGH-Urteil Az. XIZR 586/07. Diese ist leider komplizierter zu lesen als der letzte Satz.

Fazit: Nach Provisionsaufklärung stöbern

Ist bei Ihnen eine Kapitalanlage futsch gegangen? Dann überprüfen Sie mal, ob Sie über die Provisionen vollumfassend informiert worden sind.

Achtung: Bankkunden müssen beweisen

Sie müssen beweisen, dass sie nicht in vollem Umfang informiert wurden. Obwohl eine Beweisumkehrlast aus Verbrauchersicht besser wäre, ist die aktuelle Rechtslage so, dass der Kunde den Beweis erbringen muss. Bei höheren Schadenssummen kann es sinnvoll sein einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

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Bildmaterial: Harald Wanetschka, Pixelio · BGH

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