Lichtenstein? Steuerhinterziehung? Worum geht es genau?
Medienberichte über einzelne Personen der „Oberschicht“, die das Gemeinwesen prellen, flimmern über deutsche Bildschirme. Um was geht es wirklich im Kern der Sache?
Geldkoffer eines Steuersünders?Es gibt bei uns im Land Menschen, die bringen, aus unterschiedlichsten Motiven, Teile ihres Vermögens ins Ausland.
Ist das strafbar?
Nein!
Der Kapitalverkehr ist frei. Gelder ab 10.000 € müssen lediglich angemeldet werden (Mehr dazu beim Thema Bargeldkontrollen). Tut man das nicht, befindet man sich im Bereich der Ordnungswidrigkeit, nicht Straftat!
Was ist denn strafbar?
Wenn die im Ausland erwirtschafteten Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne und Co. nicht als Einkünfte zur Versteuerung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Werden diese Einkünfte angeben, ist alles in Ordnung. Nur dann bräuchte man das Geld nicht extra ins Ausland schaffen, es sei den man sieht die Sache von der romantischen Seite: Nummernkonto in der Schweiz, klingt wohlhabend und geheimnisvoll zu gleich.
Was von den Forderungen zur Gesetzesverschärfung zuhalten?
Das Strafmaß für Steuerhinterziehung (§ 370 AO) beginnt bei Geldstrafe und geht bis zu 5 Jahren Gefängnis. In schweren Fällen kann man sogar 10 Jahre in den Bau kommen.
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Bildmaterial: Claudia Hautumm, pixelio
Schärfere Gesetze und härtere Strafen sind alles was den Universaldilletanten von Politikern einfällt. Gestern das Jugendrecht, heute Steuerhinterziehung, morgen irgendwas anderes.
Am Schluss wandert ein Steuerhinterzieher 20 Jahre in den Knast – ein Totschläger 5 Jahre. Das ist doch ein Witz.