Der Geldautomatenkrieg

Direktbanken sind auf Geldautomaten von Filialbanken angewiesen, damit sie ihre Kunden mit Bargeld versorgen können. Institute wie DKB, ING-DiBa und andere übernehmen die Automatengebühren, so dass die Nutzung für den Kunden kostenlos ist.
Geldautomat

Automaten für Fremdkunden gesperrt

Mehrere dutzend Sparkassen und Volksbanken versuchen, diese Angebote zu torpedieren, indem sie ihre Geldautomaten für den Einsatz der Kreditkarte sperren bzw. nur einen Maximalbetrag von 50 € zulassen.

Irreführende Meldungen am Geldautomaten

Bankkunden, die beispielsweise mit der Visa Card die Automaten der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (MBS) benutzen, bekommen die beunruhigende und irreführende Meldung, dass ihr Verfügungsrahmen nicht ausreiche.

Die Unstimmigkeiten zwischen den Banken werden somit auf dem Rücken der Kunden ausgetragen.

Gerichtliche Entscheidung

Die erste Entscheidung im „Geldautomatenkrieg“ erging vor dem Landgericht Verden zu Gunsten der Bankkunden. Die in diesem Fall (Az.: 10 O 102/08) in Kritik stehende Sparkasse Nienburg muss vorerst ihre Geldautomaten wieder freischalten.

Bei dieser ersten Entscheidung handelt es sich um eine so genannte „einstweilige Verfügung“. Das ist eine Übergangsregelung, die für die Betroffenen am verträglichsten ist, bis der Sachverhalt in einem Hauptverfahren geklärt ist. Es geht also in eine neue Runde im Geldautomatenkrieg.

Alternative Lösung

Der Sparkasse Nienburg wurde bei Nichteinhalten mit der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 € pro Verstoß angedroht. Das heißt aber nicht, dass sich andere Sparkassen daran halten müssen.

Als Notlösung kann man die 7.000 Geldausgabeautomaten der Cash Group und die 2.300 Automaten des Cash Pools nutzen. Immerhin verdienen die Ausgabebanken ca. 1 € pro Fremdabhebung.

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