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	<title>Kommentare zu: Wer trägt die Gebühren für eine Rücklastschrift?</title>
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	<description>Blog der Familie Janecke</description>
	<lastBuildDate>Thu, 19 Jan 2012 10:39:15 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.optimal-banking.net/2008/gebuehren-ruecklastschrift/comment-page-1/#comment-587</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 May 2010 07:37:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.optimal-banking.net/?p=532#comment-587</guid>
		<description>Unter Kosten für die Rücklastschrift sind Bankgebühren zu verstehen. Da zwei Banken daran beteiligt sind, dürften eigentlich nicht mehr als 6 € (2x 3 €) Kosten entstehen. Bearbeitungsgebühren von Star Finanz dürfen nicht als Rücklastschrift berechnet werden.

Leider gibt es zunehmend mehr Fälle, in den auch 13 Euro berechnet werden. Im Volksmund ist es Wucher. Ob es rechtlich so ist, müssen Urteile klären.

In Ihrem Fall ist es auf jeden Fall UNVERHÄLTNISMÄSSIG. Normalerweise hätte das Unternehmen den Betrag von 2 € &quot;niederschlagen&quot; - also wegen der unverhältnismäßig hohen Kosten zur Eintreibung, aus buchen sollen. Der Staat macht so etwas grundsätzlich.

Wege zur Lösung:
a) 15 € zahlen, Problem gelöst, auf Neues konzentrieren
b) 2 € zahlen + Beschwerde an StarFinanz wegen Unverhältnismäßigkeit + Kopie an die Verbraucherzentrale (diese sammeln solche Fälle)

Wäre interessant zu erfahren, wie es ausgegangen ist. Danke für die Frage!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Unter Kosten für die Rücklastschrift sind Bankgebühren zu verstehen. Da zwei Banken daran beteiligt sind, dürften eigentlich nicht mehr als 6 € (2x 3 €) Kosten entstehen. Bearbeitungsgebühren von Star Finanz dürfen nicht als Rücklastschrift berechnet werden.</p>
<p>Leider gibt es zunehmend mehr Fälle, in den auch 13 Euro berechnet werden. Im Volksmund ist es Wucher. Ob es rechtlich so ist, müssen Urteile klären.</p>
<p>In Ihrem Fall ist es auf jeden Fall UNVERHÄLTNISMÄSSIG. Normalerweise hätte das Unternehmen den Betrag von 2 € &#8220;niederschlagen&#8221; &#8211; also wegen der unverhältnismäßig hohen Kosten zur Eintreibung, aus buchen sollen. Der Staat macht so etwas grundsätzlich.</p>
<p>Wege zur Lösung:<br />
a) 15 € zahlen, Problem gelöst, auf Neues konzentrieren<br />
b) 2 € zahlen + Beschwerde an StarFinanz wegen Unverhältnismäßigkeit + Kopie an die Verbraucherzentrale (diese sammeln solche Fälle)</p>
<p>Wäre interessant zu erfahren, wie es ausgegangen ist. Danke für die Frage!</p>
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		<title>Von: R.Marr</title>
		<link>http://www.optimal-banking.net/2008/gebuehren-ruecklastschrift/comment-page-1/#comment-586</link>
		<dc:creator>R.Marr</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 May 2010 07:04:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.optimal-banking.net/?p=532#comment-586</guid>
		<description>Guten Tag,
ich hatte ein online banking bei star finanz (Star money)Da die Sparkasse mein Privat,
sowie mein Geschäftsgirokonte gekündigt hat,wurde der Betrag von 2,00€ nicht eingelöst.Nach Auskunft der star finanz soll ich nun 13,00€!!! Rücklastschrift zahlen.
Ist das nicht Wucher ?
Was kann ich dagegen unternehmen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
ich hatte ein online banking bei star finanz (Star money)Da die Sparkasse mein Privat,<br />
sowie mein Geschäftsgirokonte gekündigt hat,wurde der Betrag von 2,00€ nicht eingelöst.Nach Auskunft der star finanz soll ich nun 13,00€!!! Rücklastschrift zahlen.<br />
Ist das nicht Wucher ?<br />
Was kann ich dagegen unternehmen?</p>
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