Freistellungsaufträge überprüfen!
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Ab wann muss man auf Zinsen Steuern zahlen?
801 € Zinsen oder Einkünfte aus anderen Kapitalanlagen sind steuerfrei. Für steuerlich zusammenveranlagte Paare beträgt der Steuerfreibetrag 1602 €. Damit dieser ausgeschöpft werden kann, muss man ihn bei der Bank angeben.
Andernfalls ist das Institut dazu verpflichtet, sämtliche Steuern dem Finanzamt zu überweisen. Der Kunde kann dies auf dem Kontoauszug nachvollziehen – aber nicht mehr ändern.
Freistellungsaufträge müssen vor der Zinsgutschrift bei der Bank sein
Auf verzinste Girokonten, wie beispielsweise das der DKB, werden Zinsen quartalsweise gutgeschrieben. Bei Tagesgeldkonten entweder monatlich (Mercedes-Benz), vierteljährlich (norisbank) oder jährlich (ING-DiBa).
Einige Banken weisen die bisher „aufgelaufenen“ Zinsen im Kontoauszug auf (GarantiBank), obwohl diese noch nicht gutgeschrieben sind. Dies macht das optimale Ausnutzen des Freibetrags leichter. Bei anderen muss man selbst rechnen.
Freistellungsauftrag per Mausklick
In manchen Onlinebanking-Menüs kann man den Betrag jederzeit selbst ändern. Dies geht auch bei Gemeinschaftskonten. Der Ehepartner wird schriftlich über die Änderung informiert.
Für Kunden von Kreditinstituten, die auf eine eigenhändige Unterschrift bestehen, wird es zeitlich sehr knapp. Der 31.12. ist nämlich kein Banktag.
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