Abgeltungssteuer: Verkauf von Fondsanteilen
Frage: Wenn jemand jeweils 100 Fondsanteile vor und nach dem 1.1.2009 kauft, sich dann in 2010 zum Verkauf von der Hälfte entscheidet, werden dann die steuerfreien oder steuerpflichtigen Anteile verkauft?

Jörg Stettner ist Direktor der Direktbank Cortal Consors für Vermögensberatung und Financial Planning
In diesem Fall greift das so genannte fifo Prinzip. Dieses besagt, dass die zuerst gekauften Anteile auch wieder an erster Stelle verkauft werden. Auf den Fall bezogen bedeutet dies, dass zuerst die in 2008 erworbenen Anteile verkauft werden. Sofern der Verkauf einen Gewinn auslöst, so bliebe dieser dann von der Abgeltungssteuer befreit.
Als möglicher Lösungsansatz ist eine Trennung der Depots ratsam. Ende 2008 sollten alle Vermögenswerte, die der langfristigen Anlage dienen, in ein separates (Unter-) Depot gelegt werden. Das Führen eines Unterdepots hat dann zur Folge, dass das fifo-Prinzip umgangen wird, da der Depotinhaber entscheiden kann, von welchem Depot aus er Anteile verkauft.
Hinsichtlich der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten empfielt es sich, die Depots bei einer Bank zu führen, da nur so sicher gestellt ist, dass die Bank eine Verrechnung durchführt. Cortal Consors belohnt Depotüberträge derzeit mit einem Zins von 6% p.a. auf das Tagesgeld bis zu 25.000 EUR für ein Jahr.
Die genauen Bedingungen sind hier zu finden:
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