Abgeltungssteuer: unter 25 % bei niedrigem Einkommen

Frage: Personen, bei denen der persönliche Einkommenssteuersatz unter 25 % liegt, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers Abgeltungssteuer ebenfalls nur in der Höhe des eigenen Steuersatzes zahlen. Wie funktioniert das Prozedere?

Dr. Andreas Mayer, Steuerberater und Rechtsanwalt
Dr. Andreas Mayer, Steuerberater und Rechtsanwalt der Kanzlei Menz und Partner, Memmingen

Das Prozedere funktioniert bei Personen mit einem individuellen Grenzsteuersatz unter 25 % folgendermaßen:

Das Kreditinstitut behält automatisch die Abgeltungsteuer von 25% zuzüglich des Solidaritätszuschlag von 1,375% und ggf. die Kirchensteuer ein und erteilt hierüber dem Steuerpflichtigen eine Bescheinigung.

Wenn der individuelle Grenzsteuersatz unter 25% liegt, muss vom Steuerpflichtigen bei Abgabe der Einkommensteuererklärung die Einbeziehung der Kapitalerträge in die persönliche Einkommen-Steuerveranlagung beantragt werden. Der Steuerpflichtige muss mit anderen Worten eine Einkommensteuererklärung – bisweilen auch als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet – abgeben. Hierin muss er die Kapitalerträge erklären. Aufgrund der Erklärung wird die Einkommensteuerschuld nach dem persönlichen Steuersatz ermittelt, die einbehaltene Kapialertragsteuer wird automatisch angerechnet. Ein etwa zuviel einbehaltener Betrag wird erstattet.

Weblinks

www.menzundpartner.de

Andere Fragen zur Abgeltungssteuer?

Kurze Mail an info[ⓐ]optimal-banking[dot]com. optimal-banking findet Experten und veröffentlicht Frage und Antwort.

Natürlich ist der Rechtsweg ausgeschlossen, machen Sie trotzdem mit!

Verwandte Themen

Abgeltungssteuer: Verkauf von Fondsanteilen
Abgeltungssteuer, was ist das?

Kommentieren