Abgeltungssteuer und Kirchensteuerpflicht bei Gemeinschaftskonten
Frage: Eheleute haben oft gemeinschaftliche Konten. Ab 2009 wird die Abgeltungssteuer zuzüglich Soli und Kirchensteuer direkt von der Bank zum Finanzamt abgeführt. Was ist, wenn nur ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist?
Gehören die Kontoinhaber (nicht Ehegatten) verschiedenen Konfessionen an, so sind die auf den einzelnen entfallenen Erträge im Wege der Veranlagung zu deklarieren und zu versteuern.
Gehören Ehegatten nicht derselben Glaubensgemeinschaft an, muss eine Aufteilung der Kapitalerträge vorgenommen werden. Dadurch wird erreicht, dass Kirchensteuer für die jeweiligen Partner mit dem entsprechenden Anteil am Gesamtertrag erhoben wird.
Die Ehegatten müssen im Antrag zum Abzug der Kirchensteuer angeben, in welchem Verhältnis die Erträge aufgeteilt werden sollen.
Erfolgt hier keine Angabe, so erfolgt eine hälftige Aufteilung.
(Stand März 2008, Änderungen nicht ausgeschlossen)
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Fallen ab 2009 für sogenannte lose Personenzusammenschlüße, zB. Jahrgangskonten, die Freistellungsaufträge weg? Da diese sich ja bisher aus der
10,- Euro Grenze der einzelnen Mitglieder zusammengesetz hat.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Kehl
Sehr geehrte Frau Kehl,
da diese Bagatellgrenze ab 2009 nicht mehr gilt unterliegen ab 2009 nach geltender Rechtslage auch die Beträge, die bisher freigestellt werden konnten, der Abgeltungsteuer. Hier hilft nur eine Vereinsgründung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Gurniak
Mein Mann ist Alleinverdiener und gehört keiner Kirche an.
Wir leben in Gütertrennung und haben auch kein Gemeinschaftskonto.
Ich habe nach erhalt des Steuerbescheids meines Mannes in dem wir
gemeinschaftlich veranlagt sind einen Kirchensteuerbescheid erhalten,
in dem ich zur hälfte des Einkommens meines Mannes veranlagt wurde
Meine Frage: Bin ich Kirchensteuerpflichtig?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Polai Brigitte