Reine Vertriebstypen verlieren – Gutausgebildete Makler gewinnen

Ab heute gilt die Umsetzung der EU-Vermittlungsrichtlinie. Bis gestern konnte jeder Versicherungsprodukte verkaufen, was auch zum schlechten Ruf des Versicherungsvertreters geführt hat. Damit ist endlich Schluss.

Wer heute in der Versicherungsbranche im Kundendienst tätig ist, benötigt eine Zulassung der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese ist u.a. an einen Sachkundenachweis und einer Berufshaftpflichtversicherung des Beraters geknüpft.


Der Kunde soll umfangreicher über das Risiko bei Geldanlagen beraten werden. Diese Beratungsschritte sollen in einem Protokoll dokumentiert werden. Die Hinweise zum Risiko werden dem Geldanleger helfen, die Dokumentierung dem Vermittler im Streitfall.

Jedenfalls wird die Nachwuchsrekrutierung der Finanzvertriebe, die Menschen auf der Strasse ansprechen und mit hohen Verdienstmöglichkeiten zum Verkauf von Finanzprodukten locken, stark ausgebremst. Gut so. Ich kenne selbst einen Bauarbeiter, der mir plötzlich eine neue Lebensversicherung verkaufen wollte und den bereits bestehenden Vertrag gerne selbst gekündigt hätte.

Die Umsetzung der Vermittlerrichtlinie ist ein Bonbon für die etablierten Makler, da diese schon seit längerem nach hohen Qualitätsstandards arbeiten.

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