Steckt der Polizist mit dem Gewalttäter unter einer Decke?
Unser Land braucht Recht und Ordnung damit wir Bürger in Sicherheit leben und Wirtschaftswachstum produzieren können. Letztendlich lebt wiederum der Staat vom Wirtschaftsertrag seiner Bürger. Was wir nicht brauchen ist Amtsmissbrauch und Vetternwirtschaft!
Gestern hat sich ein Fall zugetragen, der genau in diese Rubrik passen könnte: Bayrische Polizeibeamte wollten keine Anhaltspunkte für eine Straftat (Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Körperverletzung) erkennen, die Beamten waren Duzfreunde des Schlägers! Hautabschürfungen, blaue Flecke und dunkle Druckstellen sowie abgebrochene Fingernägel wurden ignoriert.
Erst nach langer Diskussion beim anschließenden Besuch in der Polizeistation (inklusive dem vorgesetzten Beamten) sagten die Polizeibeamten zu, von Amtswegen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Tatbestand war nämlich zu vollständig erfüllt.
Am nächsten Tag stelle sich bei der nächst höheren Dienststelle (Polizeiinspektion) heraus, dass kein Ermittlungsverfahren gegen den Schläger-Duzfreund eingeleitet worden ist. Es wurde lediglich ein Aktenvermerk angefertigt. Der Hauptinhalt sollte das Handeln bzw. das Nicht-Handeln der Polizeibeamten rechtfertigen. Vielleicht aus Sorge vor einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
Erst nach dem Hinweis „Einschaltung der Polizeidirektion Augsburg“, wieder eine Ebene höher, erklärte sich der Beamte mürrisch bereit eine Anzeige aufzunehmen. Davor hatte er noch getönt: „Ich habe keine Lust so einen Scheiß aufzunehmen“.
Straftvereitelung im Amt nützt nur dem Täter, schadet aber der Gesellschaft!
Ich wünsche mir eine unvoreingenommene bayrische Polizei, die für alle Bürger gleichermaßen da ist. Unser Land braucht Sicherheit um friedlich zu wachsen.
Bildmaterial: Dieter Poschmann, Pixelio
Körperverletzung ist eine Straftat. Wenn die Polizei davon Kenntnis erhält, ist sie verpflichtet die Straftat zu erforschen. Anzeige durch das Opfer ist nicht notwendig. Die Ermittlungsergebnisse müssen ohne Verzögerung der Staatsanwaltschaft übersandt werden (Legalitätsprinzip der Polizei, § 163 Absatz 1 StPO).
Wenn ein Polizist solch eine Straftat „unter den Tisch fallen lässt“, keine Ermittlungen aufnimmt oder gar versucht eine Anzeige auszureden, liegt der Verdacht nahe das es sich um „Strafvereitelung im Amt“ handelt.
Dies ist auch eine Straftat. Sie kann sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Selbst der Versuch, wie vielleicht in dem Fall wo sich Täter und Polizist kennen, ist strafbar!
In einer Rechtsberatung lässt sich prüfen ob gegen die Polizeibeamten vorgegangen werden kann.