Wird Polizei zweites Finanzamt?
In der Vergangenheit war es so: Die Polizei sorgte für Ordnung und Sicherheit (zum Beispiel Paragraf 1 Brandenburgisches Polizeigesetz). Dem Finanzamt oblag es anhand der Steuergesetze die Einnahmen für den Staatshaushalt zu erheben (sinngemäß Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 108 Grundgesetz).
An den Gesetzen hat sich auch nichts geändert. Allerdings gibt es seit längerem Anweisungen an die Landespolizei und auch innerhalb des Polizeiapparates mehr zum Haushalt beizutragen. Diese Aufforderungen, die klar darauf abzielen, durch konsequente Anwendung des Ordnungsrechts mehr Verwahrungs- und Bußgelder einzunehmen, reichen bis an die unterste Ebene. Sie erfolgen grundsätzlich mündlich, ist aus informierten Kreisen zu erfahren.
Es kommt noch ein weiterer Punkt dazu: Woran erkennt man einen guten Polizisten?
Fall 1: Polizeibeamter „Fritze Gnädig“ arbeitet bei der Verkehrspolizei. Bei kleinen Verkehrsverstößen sucht er das Gespräch mit dem Bürger, um aufklärend Verkehrserziehung zu leisten. „Gnädig“ erhebt nur bei unverbesserlichen Verkehrsteilnehmern ein Verwarnungsgeld, bei den Einsichtigen ist die positive Wirkung allein durch das Gespräch entstanden.
Paragraf 56 des Ordnungwidrigkeitengesetzes lässt es zu, Verwarnungen mit und ohne Geldkassieren auszusprechen. Es liegt im Ermessen der Polizei. Die meisten Personen, die vom Beamten „Gnädig“ erwischten werden, geloben Besserung und bedanken sich für die freundlichen Hinweise des Beamten. Sie erzählen auch anderen von dieser positiven Erfahrung. Die Polizei bekommt einen guten Ruf.
Darüber hinaus hilft „Gnädig“ Ortsunkundigen gerne und ausführlich weiter.
Fall 2: Auch „Herbert Griesgram“ arbeitet bei der Verkehrspolizei. Er stellt sich mit seinem Steifenwagen an eine Stelle, an der aufgrund der baulichen Gegebenheit häufig (allerdings meistens aus Unachtsamkeit) Verkehrsverstöße begangen werden. Er freut sich über jeden Kraftfahrer, bei dem er ein Verwarnungsgeld abknöpfen kann. „Griesgram“ arbeitet anhand des Bußgeldkatalogs, einer internen Richtschnur für die Höhe des Geldes. Besonders gerne ahndet er Verstöße, die mit einer Empfehlung für ein besonders hohes Verwarnungsgeld gekennzeichnet sind.
Auskünfte erteilt er äußerst ungern, da sie nicht statistisch erfasst werden und somit nicht als nachweisbare Arbeit gelten. Die Menschen, die von „Griesgram“ abgefertigt werden, sind sauer und schimpfen auf die Polizei. Sie erzählen anderen wie schlecht die Polizei ist. Der Ruf der Polizei leidet.
Am Ende des Tages finden sich beide Beamte bei der Dienststelle ein. Sie stehen vor ihrem Chef, der sich nach dem Tagesablauf erkundigt. „Gnädig“ hat von zwei Unverbesserlichen insgesamt 40 € eingenommen. „Griesgram“ nahm 560 € für die Staatskasse ein, da er jeden abkassierte. Wer wird in den Augen des Vorgesetzten der bessere Polizist sein?
Schade, dass man Bürgerzufriedenheit nicht so einfach messen kann!
Bildmaterial: Alexander Bentzien, PixelQuelle