Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Darüber muss demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ein Ehepaar hat gegen die Entscheidung des Finanzamts geklagt, weil die Behörde es abgelehnt hatte den bisherigen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte einzutragen. Nach neuem Recht gilt die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Das zuständige Finanzgericht kam laut dem ADAC-Magazin motorwelt (Ausgabe April 2007) zu der Entscheidung dass das Handeln der Finanzverwaltung nicht richtig war.

Pendler auf dem Weg von der ArbeitEin ADAC Gutachten kommt zum selben Ergebnis: Die Regelung, Anrechnung ab dem 21. Kilometer, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Darüber hinaus darf nur das Einkommen versteuert werden, das nach Abzug der beruflichen Aufwendungen bleibt, berichtet die motorwelt weiter. Damit ist die Geltendmachung der gesamten Fahrkosten gemeint.

Muss das Steuergesetz korrigiert werden? Auf die Entscheidung des obersten Gerichtshofs bin ich gespannt, denn sie hat Auswirkung auf meinen und vermutlich auch auf Ihren Geldbeutel.

Bildmaterial: tutto62, Pixelio

Eine Reaktion zu “Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?”

  1. Urteile zur Pendlerpauschale verwirren Steuerzahler

    [...] und Arbeitsstätte seit 1.1.2007 als verfassungsgemäß.Geschuldet der unterschiedlichen Urteile zur Pendlerpauschale und der unzähligen Nachfragen bei den Finanzämtern hat nun die Oberfinanzdirektion eine [...]

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