Kontenabrufverfahren, Ausräumung eines Irrtums

Kontenabrufverfahren gegen SchwarzgeldSchwarzgeld im Koffer?

Gelegentlich höre ich Befürchtungen, dass Finanzbehörden mittels dem Kontenabrufverfahren die Kontostände der Bürger erfragen. Besondere Besorgnis haben einige gut Statuierte und so mancher Sozialtransferempfänger.

Der Irrtum

Finanzämter und Co. können mittels des Verfahrens meine Kontostände abfragen.

Richtig ist

Die Finanzbehörden können mit dem Kontenabrufverfahren abfragen bei welcher Bank man ein Konto oder ein Depot hat. Der Kontostand wird nicht übermittelt. Rechtsgrundlage: Paragraf 93 und 93b der Abgabenordnung.

Das Abrufverfahren soll dazu dienen vom Steuerbürger oder Sozialleistungsantragssteller verheimlichte Konten aufzuspüren.

Welche Konten können aufgespürt werden?

Beim Kontenabrufverfahren können nur inländische Konten erfragt werden.

Informationen über Konten im Ausland können die deutschen Behörden nur im Rahmen eines (Steuer-)Strafverfahrens erhalten.

Weitere Informationen

Abgeltungssteuer

Bildmaterial: D.Gast, pixelio


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