Ärzte nennen es Quersubventionierung…

Arztrechnung…Patienten und Versicherungs- gesellschaften Abrechnen von Leistungen, die nicht erbracht wurden. Auf eine falsch ausgestellte Rechnung hartnäckig angesprochen, nennen Ärzte es zufällig unterlaufender Fehler – die Versicherungswirtschaft spricht von systematischem Betrug. Soviel zum Vokabular.

Zwei Ärzte, den Allgemeinmediziner und den Orthopäden, habe ich wegen dieser unverschämten Bereicherungsart gewechselt. Beide haben Ihre Praxis in Ulm. Doch um nicht unnötig Rechtsanwälte in die Spur zu schicken, werde ich die Namen hier nicht veröffentlichen.

Andererseits wäre eine Internetseite wünschenswert, in der Patienten, die betrogen wurden, ihre Erfahrungen berichten können. Sucht jemand einen neuen Arzt, könnte dieser vorab abchecken, ob jener korrekt abrechnet.

Möglicherweise überdenkt der eine oder andere, sich angesprochen fühlende, Arzt seine Abrechungsgepflogenheiten.

Auslöser dieses Eintrags war die Inrechnungstellung einer nicht zustande gekommenen Terminvermittlung. Was war passiert? Die Sprechstundenhilfe rief eine andere Arztpraxis an, um für mich einen Termin zu vereinbaren. Ich hatte meinen Terminplaner nicht dabei, es kam kein Termin zustande. Diese Aktion sollte 40,23 Euro kosten.

Bei meinen telefonischen Nachfragen stellte sich heraus, dass dieser Arzt regelmäßig so verfährt. In der von mir angeregten Internetseite wäre er eine ausführliche Warnung wert.

Vielen Dank an die DKV, meine Krankenversicherung, die die korrigierten Arztrechnungen in vollem Umfang erstattete.

Bildmaterial: Melanie Vollmert, Pixelio

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